Erklärung zur Barrierefreiheit
Entwurf. Für öffentliche Stellen verpflichtend. Der Text wird vor dem Livegang erstellt und beruht auf einer Prüfung der fertigen Seite.
Die Universität Bielefeld ist bemüht, diese Website im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Bereits umgesetzt
- Semantisches HTML mit einer Hauptüberschrift je Seite
- Sprunglink zum Hauptinhalt, sichtbarer Fokusindikator, Bedienung mit der Tastatur
- Vollständiges Transkript als Textalternative zum Beispielgespräch, aufklappbar und auch ohne JavaScript lesbar
- Wiedergabe des Beispielgesprächs mit Tastatur bedienbar; die laufende Zeile wird angesagt
- Helles und dunkles Farbschema mit geprüften Kontrasten
- Sprachauszeichnung, auch für fremdsprachige Einschübe
- Kein Autoplay; reduzierte Bewegung wird respektiert
Noch zu ergänzen
- Stand der Vereinbarkeit mit BITV 2.0 nach der Prüfung
- Nicht barrierefreie Inhalte
- Feedback-Mechanismus
- Durchsetzungsverfahren und Schlichtungsstelle